|
|
Grundbuchauszug FAQ
Was ist ein Grundbuchauszug?
Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück.
Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum
Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe
zu dem Grundschuldberechtigten).
Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?
Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei
berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines
Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar
auf seinem Grundstück eingetragen hat.
Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?
1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine
Wegerecht).
3. Wenn Sie ein berechtigtes Interessenach §12 GBO haben.
4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)
Worin besteht ein berechtigtes Interesse?
Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich
nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des
Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes
Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).
|